Im Zuge unserer Vereinsgründung kam diese Frage auf, welche Erfahrungen habt Ihr diesbezüglich?
Hallo,
Gute Frage – kurz gesagt: Ja, der Vorstand kann grundsätzlich privat haften, aber nicht automatisch und nicht für alles.
Aus meiner Erfahrung (und auch aus dem, was man in der Praxis oft sieht):
Die private Haftung greift vor allem bei Pflichtverletzungen. Typische Beispiele sind:
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
Verstöße gegen Gesetz oder Satzung
fehlende oder mangelhafte Buchführung
Nichtabführen von Steuern oder Sozialabgaben
Bei ehrenamtlichen Vorständen (z. B. im Verein) ist die Lage meist entspannter: Hier greift oft eine Haftungsprivilegierung, d. h. man haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Außerdem haben viele Vereine eine D&O- oder Vereinshaftpflichtversicherung, die im Ernstfall schützt.
In der Praxis heißt das:
Wer sorgfältig arbeitet, Entscheidungen dokumentiert, sich bei Unsicherheiten beraten lässt und nicht „einfach laufen lässt“, hat meist wenig zu befürchten. Problematisch wird es eher, wenn man Warnsignale ignoriert oder Aufgaben komplett aus der Hand gibt, ohne zu kontrollieren.
Mein Fazit:
Private Haftung ist möglich, aber kein Dauerzustand. Mit gesundem Menschenverstand, Transparenz und Versicherung lässt sich das Risiko deutlich begrenzen.
(Keine Rechtsberatung, nur Erfahrungswerte 😉)
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