Benötigt ein Verein eine Ausschankgenehmigung?

Ob ein Verein eine Ausschankgenehmigung benötigt, hängt entscheidend von der Art der Veranstaltung und dem Ausschank ab. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Punkte:

Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

Grundsätzlich gilt: Wenn alkoholische Getränke öffentlich oder an vereinsfremde Personen gegen Entgelt (Gewinnerzielungsabsicht) ausgeschenkt werden, ist eine Genehmigung nötig.

  • Vorübergehende Veranstaltungen: Bei Vereinsfesten, Jubiläen oder Turnieren, die öffentlich zugänglich sind, benötigen Sie eine sogenannte „Gestattung“ gemäß § 12 Gaststättengesetz (GastG). Diese muss in der Regel mindestens zwei bis vier Wochen vorher beim zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.

  • Dauerhafter Betrieb: Wenn der Verein eine Vereinsgaststätte dauerhaft betreibt, ist eine vollwertige Gaststättenkonzession erforderlich.

Wann ist KEINE Genehmigung erforderlich?

In bestimmten Fällen können Sie sich den Gang zum Ordnungsamt sparen:

  • Interne Veranstaltungen: Wenn der Ausschank ausschließlich für Vereinsmitglieder bestimmt ist und die Veranstaltung nicht öffentlich beworben wird, ist in der Regel keine Gestattung notwendig.

  • Kein Alkoholausschank: Wenn Sie lediglich alkoholfreie Getränke und Speisen anbieten, benötigen Sie keine gaststättenrechtliche Erlaubnis.

  • Selbstkostenpreis: Teilweise entfällt die Genehmigungspflicht, wenn Getränke nur zum Selbstkostenpreis (ohne Gewinnabsicht) an einen geschlossenen Personenkreis abgegeben werden. Hinweis: Dies ist rechtlich oft ein Graubereich; im Zweifelsfall ist eine kurze Rücksprache mit der Kommune immer der sicherste Weg.

Wichtige Pflichten für Vereine

Auch wenn Sie keine Genehmigung brauchen, müssen Sie gesetzliche Vorschriften einhalten:

  • Jugendschutz: Das Jugendschutzgesetz muss strikt beachtet werden (kein Alkohol an unter 16-Jährige; keine Spirituosen an unter 18-Jährige).

  • Hygiene: Bei der Abgabe von Lebensmitteln und offenen Getränken gelten die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Hygienevorschriften.

  • Anzeige: In manchen Bundesländern oder Kommunen hat sich das Verfahren vereinfacht – dort reicht teilweise eine rechtzeitige Anzeige bei der Gemeinde statt eines förmlichen Antrags auf Gestattung.

Empfehlung: Da die Regelungen von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune leicht variieren können, ist der beste erste Schritt immer ein kurzer Anruf oder eine E-Mail an Ihr örtliches Ordnungsamt. Dort kann man Ihnen genau sagen, ob für Ihr geplantes Event eine Anzeige genügt oder ein Antrag auf Gestattung gestellt werden muss.

Hinweis: dies ist keine Rechtsberatung.

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